Home   /Kontakt   /Jetzt anmelden!   /Geschenkgutschein

AGB

titleline

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die zur Zeit des Fahrtrainings Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW sind. Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen zugelassen sein und den Vorschriften der StVZO/FZV entsprechen.

Voraussetzung zur Teilnahme ist die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung und des Haftungsverzichtes durch jeden einzelnen Teilnehmer und Fahrzeugeigentümer vor Beginn des Fahrtrainings. Die Teilnahmeerklärung ist Grundlage des Vertrages.

titleline

2. Zahlungsbedingungen

Der Preis der Veranstaltung ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Eingang des Rechnungsbetrages bis spätestens eine Woche vor dem Training ist Voraussetzung für eine Teilnahme.

titleline

3. Kündigung

Die Anmeldung zum Fahrertraining ist verbindlich. Eine Kündigung des Vertrages ist durch den Auftraggeber nur aus wichtigem Grund zulässig.

Bei Absage bis zu 2 Monate vor der Veranstaltung berechnen wir in diesem Fall 25 % des Vertragspreises.

Bei Absage ab einem Monat vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen und/oder zulässigem Ausschluss am Veranstaltungstag werden die vereinbarten Kosten der Veranstaltung berechnet.

Der Veranstalter behält sich vor, das Fahrtraining aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

titleline

4. Ausschluss eines Teilnehmers

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verletzung der Sorgfaltspflichten des Teilnehmers, die Nichteinhaltung von Weisungen von Instruktoren sowie eine fehlende Unterzeichung der Teilnahmeerklärung oder aus fahrzeugbedingten, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Erstattung des Teilnehmerpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

titleline

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, selbst dafür Sorge zu tragen, dass der eingesetzte PKW in einem technisch einwandfreien Zustand und ausreichend versichert ist, über eine Zulassung nach FZV sowie eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Streckenbedingte Geräuschgrenzwerte sind einzuhalten.

Vor und während der Veranstaltung herrscht absolutes Alkoholverbot!

Die Hausordnung des Streckenbetreibers ist einzuhalten.

titleline

6. Haftung des Teilnehmers

Der Einsatz des Fahrzeugs erfolgt auf Risiko des Teilnehmers. Für Schäden durch die Benutzung eines Kfz tritt der Kfz-Haftpflichtversicherer ein. Ein vorherige Einholung einer Deckungszusage durch den Kaskoversicherer wird empfohlen.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für eine Einstandspflicht durch einen Fahrzeugversicherer.

titleline

7. Haftung des Veranstalters

Eine Haftung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen, Instruktoren oder Helfer, des Streckenbetreibers oder Straßenbaulastträgers für Schäden während des Trainings ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

titleline

8. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Regelung ersetzen.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

titleline

9. Ausländische Vertragspartner

Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet das auf Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

titleline

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Passau.